Da wir als Sanitätshaus körpernahe Dienstleistungen durchführen, muss bei solchen ab dem 25.08.2021 die 3G-Regel eigehalten werden.
Bei körpernaher Versorgung ist ein Impfnachweis, ein Nachweis der Genesung oder ein negativer Coronatest (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden / PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) vorzuweisen!
Der allgemeine Verkauf (Abstand mindestens 1,50 Meter) ist wie gewohnt möglich.
In unser aller Interesse bitten wir um Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!
Ihr Team der Orthopädie-Technik Hußmann